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Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie


Als Legasthenie bezeichnet man die besondere Schwierigkeit beim Erlernen des Lesens und / oder Rechtschreibens.

Viele Eltern schämen sich zunächst, wenn bei ihrem Kind eine Lese-Rechtsschreibschwäche festgestellt wird, da sie nicht wissen, dass eine Legasthenie völlig unabhängig von der Intelligenz auftritt. Außerdem ist oft ein Elternteil ebenfalls betroffen, da eine Lese-Rechtschreibschwäche zu einem hohen Prozentsatz vererbbar ist.

Zu Beginn der Behandlung steht zuerst eine umfassende Diagnostik der Lese- und Rechtschreibleistungen. Hierzu gehört zum einen ein Lese- und Rechtschreibtest als auch eine Überprüfung der Basisleistungen, wie z.B. auditive Differenzierung und Merkfähigkeit. Danach startet die individuell angepasste Therapie, deren Kosten entweder privat getragen werden müssen oder von den zuständigen Jugendämtern nach sehr engen Vorgaben (§35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) übernommen werden.

Bei Fragen hierzu oder zum Behandlungsverlauf beraten wir Sie gerne.


Logopädische Praxis Kröger-Maron in Kamen  |  info@logopaedie-kroeger-maron.de